Das neue Revisionsgesetz statuiert eine zwingende Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht und es regelt die Zulassung und Beaufsichtigung Revisionsstelle. Das Ziel ist die Entlastung von KMU Betrieben.
Wichtigste Punkte der Gesetzesrevision
- Unterstellung ALLER Kapitalgesellschaften - AG, neu auch GmbH
- Eingeschränkte Revision für KMU, Ausstiegsmöglichkeit für kleinere Unternehmen
- Verschärfung der Unabhängigkeitsbestimmungen
Ordentliche Revision
Die ordentliche Revision muss neu durch eine staatlich anerkannte Revisionsstelle durchgeführt werden. Dies betrifft vor allem börsenkotierte Unternehmen, Publikumsgesellschaften sowie volkswirtschaftlich bedeutende Gesellschaften
Eingeschränkte Revision für KMU
Auch bei der eingeschränkten Revision muss die Revisonsstelle staatlich zugelassen sein, allerdings sind dafür die Anforderungen geringer als bei einer ordentlichen Revision. Laienrevisionen sollen durch diese Gesetzesrevision verschwinden. Eingeschränkte Revisionen können bei Unternehmen mit folgenden Bezugsgrössen durchgeführt werden
- Bilanzsumme kleiner als 10 Mio.
- Jahresumsatz kleiner als 20 Mio.
- Weniger als 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
Ausstiegsmöglichkeiten für kleinere Gesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften, welche im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigen, sollen durch Beschluss der Generalversammlung auf eine Revision verzichten können. Dies wird dann im Handelsregisteramt eingetragen.